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BGH, 29.11.2006 - 2 StR 435/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 177 StGB; § 46 Abs. 3 StGB; § 21 StGB
Sexuelle Nötigung (Regelbeispiel; besonders schwerer Fall; minder schwerer Fall; Doppelverwertungsverbot); verminderte Schuldfähigkeit; Täter-Opfer-Ausgleich (Stehen zur Tat) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von zum Abweichen von der Regelwirkung des § 177 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) führenden Gründen bei der Abwägung im Rahmen des § 177 Abs. 5 S. 1 Strafgesetzbuch (StGB)
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 21; ; StGB § 177 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 5 Satz 1; ; StGB § 46 a; ; StGB § 46 a Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46a Nr. 1
Täter muss zu seiner Tat stehen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02
Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung; …
Auszug aus BGH, 29.11.2006 - 2 StR 435/06
Die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB liegen entgegen der Ansicht der Revision schon deshalb nicht vor, weil der Angeklagte bis heute nicht zu seiner Tat steht (vgl. BGHSt 48, 134).